Betriebsverfassungsrecht – Heilung von Beschlüssen
Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Thüringen hat mit Beschluss vom 24. Oktober 2023 entschieden, dass fehlerhafte Betriebsratsbeschlüsse geheilt werden können, hier: Fehlen einer Tagesordnung, wenn der beschlussfähige Betriebsrat beschließt, über einen Tagesordnungspunkt beraten und beschließen zu wollen (1 TaBV 25/21). Heilung: Erforderlich ist lediglich die Beschlussfähigkeit des Gremiums und die relative Mehrheit der Mitglieder, die damit einverstanden ist. Alle [...]