Betriebsverfassungsrecht – Gesetzesänderung zur Betriebsratsvergütung
Grundsatz: Die Bundesregierung hat am 01. November 2023 beschlossen, einem Expertenvorschlag zu folgen und die Betriebsratsvergütung rechtssicherer zu gestalten Änderung: In § 37 Abs. 4 BetrVG werden zwei weitere Sätze eingefügt, die zum einen die Vergleichbarkeit mit anderen Arbeitnehmern zum Zeitpunkt des Amtsantritts und zum anderen die Möglichkeit regeln, mit einer Betriebsvereinbarung diese Vergleichbarkeit zu konkretisieren. § [...]