Betriebsverfassungsrecht – Initiativrecht bei der Arbeitszeiterfassung
Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht München hat mit Beschluss vom 22. Mai 2023 entschieden, dass dem Betriebsrat bei der Arbeitszeiterfassung ein Initiativrecht zustehe (4 TaBV 24/21). Initiativrecht: § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG gewähre dem Betriebsrat das Initiativrecht, eine Regelung über die Arbeitszeiterfassung, wie genau diese erfasst werden soll, zu erzwingen. Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Die Arbeitszeiterfassung muss [...]