Betriebsverfassungsrecht – Anforderungen an den Arbeitgeber zum Unterrichtungsanspruch bei personellen Einzelmaßnahmen
Grundsatz: Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 29. Januar 2020 entschieden, dass eine nicht offenkundig unvollständige Information des Betriebsrats über eine personelle Einzelmaßnahme im Zustimmungsersetzungsverfahren vom Arbeitgeber zur Erfüllung seiner ggf. noch nicht vollständig erfüllten Unterrichtungspflicht ergänzt werden könne (4 ABR 8/18). Rechtswirkung: Einer erneuten Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats bedürfe es dann nicht mehr! Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! [...]