Befristungsrecht – Voraussetzungen an die Verlängerung einer sachgrundlosen Befristung
Grundsatz: Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 24. Februar 2021 entschieden, dass eine Verlängerung i.S.d. § 14 Abs. 2 S. 1 TzBfG u.a. voraussetze, dass alle Regelungen des befristeten Arbeitsverhältnisses bis auf die Verlängerung des Beendigungszeitpunktes unverändert bleiben müssen (7 AZR 108/20). Andernfalls: Andernfalls läge keine Verlängerung eines sachgrundlosen Arbeitsverhältnisses vor, sondern ein Neuabschluss eines befristeten Arbeitsvertrages. [...]