Betriebsverfassungsrecht – Bekanntmachung des Wahlergebnisses einer Betriebsratswahl
Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Nürnberg hat mit Beschluss vom 28. November 2019 entschieden, dass das Wahlergebnis einer Betriebsratswahl jedenfalls dann nicht ordnungsgemäß veröffentlicht sei, wenn die Bekanntmachung unter formellen Fehlern leide; etwa das Fehlen des Hinweises auf den Wahlvorstand als Verantwortlichen des Schreibens oder das Fehlen von Unterschriften (1 TaBV 18/19). Dogmatik: Die Voraussetzungen des § 18 WO [...]