Betriebsübergang – Verwirkung des Widerspruchsrechts
Grundsatz: Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 22. Juli 2021 entschieden, dass das Widerspruchsrecht bei einem Betriebsübergang nach § 613a Abs. 6 BGB auch verwirkt werden könne (2 AZR 6/21). Dogmatik: Das Widerspruchsrecht kann nach Treu und Glauben wie jedes andere Rechts auch verwirken (dazu auch ArbG Essen, Juni 2021). Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Obgleich dies sicherlich [...]