Betriebsverfassungsrecht – Heilung unwirksamer Betriebsratsbeschlüsse
Grundsatz: Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 25. September 2024 entschieden, dass grds. ein Freistellungsanspruch des Betriebsrats (hier: von Rechtsanwaltskosten) auch dann bestünde, wenn das Gremium der Beauftragung eines Rechtsanwalts, die zunächst auf einem unwirksamen Beschluss beruhe, durch einen später ordnungsgemäß gefassten Beschluss nachträglich zustimmte (7 ABR 37/23). Voraussetzung: Voraussetzung dafür sei aber, dass die betriebsverfassungsrechtliche Erforderlichkeit [...]