Betriebsverfassungsrecht – Kein Betriebsratsbeschluss für dauerhafte Teilfreistellungen notwendig
Grundsatz: Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 24. März 2021 entschieden, dass dauerhafte Freistellungen von Betriebsratsmitgliedern auch in Teilfreistellungen erfolgen können (7 ABR 6/20). Rechtsgrundlage: § 38 Abs. 1 S. 3 BetrVG. Wahl: Die Wahl erfolge nach den Grundsätzen der Verhältniswahl, aus der Mitte des Betriebsrats. Kein Betriebsratsbeschluss: Für die Wahl einer Teilfreistellung bedarf es vorab keines Beschlusses des [...]