Betriebsverfassungsrecht – Kein Folgenbeseitigungsanspruch des Betriebsrats bei Rechtsverletzungen
Grundsatz: Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 23. März 2021 entschieden, dass sich für den Betriebsrat bei Verletzungen seines Mitbestimmungsrechts (hier: § 87 BetrVG) kein Folgenbeseitigungsanspruch begründe (1 ABR 31/19). Rechtswirkung: Der Arbeitgeber muss lediglich den betriebsverfassungswidrigen Zustand beseitigen. Rechtsfolge: Die Folgen seines Verstoßes sind vom Arbeitgeber aber nicht rückgängig zu machenSchadensersatz: Solche Beeinträchtigungen könnten nur schadensersatzrechtlich [...]