Betriebsverfassungsrecht – Recht auf Sitzungen
Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 24. August 2020 entschieden, dass der (Gesamt-)Betriebsrat trotz Corona seine Sitzungen abhalten dürfe (12 TaBVGa 1015/20). Begründung: Dies sei besonders dann der Fall, wenn Wahlen anstünden, die nicht in Form einer Video- oder Telefonkonferenz durchgeführt werden könnten! Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Die Betriebsratsarbeit darf vom Arbeitgeber nicht behindert werden [...]
