Betriebsverfassungsrecht – Einigungsstellenverfahren
Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Hessen hat mit Urteil vom 18. März 2020 entschieden, dass die Bestellung mehrerer Einigungsstellen über denselben Regelungsgegenstand nicht zulässig sei (4 TaBV 141/19). Rechtswirkung: Dies gelte auch dann, wenn die Einigungsstellen von demselben Vorsitzenden geleitet werden sollten. Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Auch wenn ein Einigungsstellenverfahren nicht ein arbeitsgerichtliches Verfahren, so gelten für dieses Verfahren [...]