Betriebsverfassungsrecht – Fahrtkosten zum Einigungsstellenverfahren
Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat mit Beschluss vom 26. Juli 2022 entschieden, dass die Fahrt des Einigungsstellenbeisitzers vom Wohnort zur Einigungsstelle vom Arbeitgeber bezahlt werden müsse (2 TaBV 8/22). Kosten des Einigungsstellenverfahrens: Hierbei handele es sich um Kosten, die der Arbeitgeber nach § 76a Abs. 1 BetrVG zu zahlen habe. Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Der Arbeitgeber hat [...]