Betriebsverfassungsrecht – Auswirkung von „Corona“ auf eine Personal-/Betriebsratswahl
Grundsatz: Das Verwaltungsgericht Köln hat mit Beschluss vom 06. Oktober 2020 entschieden, dass eine Personalratswahl allein wegen coronabedingten Einschärnkungen nicht angefochten werden könne (33 K 1757/20). Kein Anfechtungsgrund: (Etwaige) coronabedingte Einschränkungen seinen kein Anfechtungsgrund dergestalt, dass die Stimmabgabe nicht ordnungsgemäß verlaufen könnte. Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Sicherlich bringt die Corona-Pandemie erhebliche Einschränkungen mit sich, allein diese rechtfertigen [...]