Betriebsverfassungsrecht – Keine dauerhafte Überlassung von Bruttoentgeltlisten an den Betriebsrat
Grundsatz: Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 29. September 2020 entschieden, dass sich aus § 13 Abs. 2 S. 1 EntgTranspG kein dauerhaftes Überlassen von Bruttoentgeltlisten an den Betriebsrat ergebe (8 ABR 488/19). Begründung: Zwar stünde dem Betriebsausschuss oder einem beauftragten Ausschuss nach § 13 Abs. 2 S. 1 EntgTranspG das Recht zu, die Bruttolöhne „einzusehen und [...]