Betriebsverfassungsrecht – Keine Behinderung der Betriebsratsarbeit
Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Nürnberg hat mit Beschluss vom 18. Juni 2020 entschieden, dass der Arbeitgeber nicht mit dem Betriebsrat auf Deutsch reden müsste – sofern eine Gesprächsführung sichergestellt sei (1 TaBV 33/19). Keine Behinderung der Betriebsratsarbeit: Es liege dann keine Behinderung der Betriebsratsarbeit vor, wenn der Betriebsrat die Erklärungen verstehen könne (sei es durch eine Übersetzung). Praxistipp: Diese [...]