Betriebsverfassungsrecht – Keine Mitbestimmung beim privaten Smartphone-Verbot
Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat mit Beschluss vom 13. Oktober 2022 entschieden, dass das Verbot der privaten Smartphonebenutzung während der Arbeitszeit nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats unterläge (3 TaBV 24/22). Arbeitsverhalten: Gegenstand sei das mitbestimmungsfreie Arbeitsverhalten, da es hier um die Festlegung der Tätigkeitsreihenfolge gehe und nicht um ein Ordnungsverhalten! Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Die Mitbestimmung des [...]