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Betriebsverfassungsrecht – Reichweite des Unterrichtungsanspruchs

Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Beschluss vom 16. April 2021 entschieden, dass die Reichweite des Unterrichtungsanspruchs des Betriebsrats beschränkt sie auf die dem Arbeitgeber zur Verfügung stehenden Unterlagen (9 TaBV 44/20). Rechtswirkung: Der Arbeitgeber sei nicht verpflichtet, weitere Unterlagen von Dritten zu beschaffen. Begrenzung: Das Bundesarbeitsgericht beschränkt dies jedoch dahingehend, dass der Arbeitgeber nicht pauschal die Aussage [...]

Von | 2021-07-01T11:15:59+02:00 1. Juli 2021|Betriebsverfassungrecht|

Krankheit – Reichweite einer amtsärztlichen Untersuchung

Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat mit Beschluss vom 11. August 2020 entschieden, dass eine amtsärztliche Untersuchung nicht nur aus Gründen der Fürsorgepflicht des Mitarbeiters, sondern auch gegenüber der Belegschaft und Dritten erfolgen könne (5 SaGa 3/20). Restriktiver Anwendungsbereich: Die amtsärztliche Untersuchung dient allerdings nicht dazu, die Berechtigung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zu überprüfen oder eine Prognose über künftige [...]

Von | 2020-10-15T11:40:00+02:00 15. Oktober 2020|Arbeitsrecht|

Vergütungsrecht – Personelle Reichweite des Entgelttransparenzgesetzes

Grundsatz: Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 25. Juni 2020 entschieden, dass neben Arbeitnehmern auch Selbstständige das Recht hätten, basierend auf dem Entgelttransparenzgesetz, zu erfahren, was andere vergleichbare Selbstständige in dem Unternehmen an Vergütungen beziehen (8 AZR 145/19). Dogmatik: Der personelle Anwendungsbereich des Entgelttransparenzgesetzes erlaube dies. Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Es ist nicht ersichtlich, warum das Entgelttransparenzgesetz [...]

Von | 2020-06-26T09:45:15+02:00 26. Juni 2020|Arbeitsrecht|

Betriebsverfassungsrecht – Reichweite des Unterrichtungsanspruchs des Wirtschaftsausschusses

Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 15. Januar 2020 entschieden, dass Urlaubsansprüche längerfristig arbeitsunfähiger erkrankter Mitarbeiter mit dem 31. März des Folgejahres auch dann verfallen, wenn der Arbeitgeber sie nicht über den drohenden Verfall hingewiesen habe (7 Sa 284/19). Rechtsfolge: Die Mitarbeiter werden in die Verpflichtung genommen, sich vor den etwaigen Verfall ihrer Urlaubsansprüche zu [...]

Von | 2020-04-09T10:26:08+02:00 9. April 2020|Betriebsverfassungrecht|