Wir helfen bei Fragen zum Betriebsverfassungsrecht, Arbeitsrecht, Interessenausgleich und Sozialplan | Telefon: 040 / 67 51 99 60

Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitarbeit für über Teilzeitquote hinausgehende Arbeitszeit

Grundsatz: Mit Urteil vom 19. Dezember 2018 entschied der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts, dass eine Regelung in einem Tarifvertrag im Einklang mit § 4 Absatz 1 TzBfG so ausgelegt werden kann, dass Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitbeschäftigten für die Arbeitszeit geschuldet sind, welche über die Teilzeitquote hinausgehen, jedoch die Arbeitszeit einer Vollzeitbeschäftigung nicht überschreiten (10 AZR 231/18). [...]

Von | 2018-12-27T12:39:33+01:00 27. Dezember 2018|Arbeitsrecht|