Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitarbeit für über Teilzeitquote hinausgehende Arbeitszeit
Grundsatz: Mit Urteil vom 19. Dezember 2018 entschied der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts, dass eine Regelung in einem Tarifvertrag im Einklang mit § 4 Absatz 1 TzBfG so ausgelegt werden kann, dass Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitbeschäftigten für die Arbeitszeit geschuldet sind, welche über die Teilzeitquote hinausgehen, jedoch die Arbeitszeit einer Vollzeitbeschäftigung nicht überschreiten (10 AZR 231/18). [...]