Vergütung – Keine Diskriminierung von Teilzeitmitarbeitern bei Überstunden
Grundsatz: Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 29. Juli 2024 entschieden, dass ein teilzeitbeschäftigter Mitarbeiter nicht erst dann einen Überstundenzuschlag erhalten dürfte, wenn ein vergleichbarer Vollzeitarbeitnehmer diesen erhalten würde (C-148/22). Berechnungsmaßstab: Insoweit sei nicht ein (vergleichbarer) Vollzeitarbeitnehmer der Berechnungsmaßstab, anhand dessen der Überstundenzuschlag gewährt werden müsse, sondern bereits dann, wenn der Teilzeitarbeitnehmer seine individuelle (Teilzeit-)Arbeitszeit [...]