Ausbildungsrecht – Vergütung
Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat am 29. Oktober 2019 entschieden, dass von einer angemessen Ausbildungsvergütung i.S.d. § 17 Abs. 1 BBiG nicht mehr auszugehen sei, wenn die Vergütung um mehr als 20% unter einem einschlägigen Tarifvertrag läge bzw. liegen würde (5 Sa 67/19). Rechtsfolge: Bei Unterschreiten dieser Vergütung wäre die Vereinbarung nichtig (§ 25 BBiG). Praxistipp: Diese Entscheidung [...]