Diskriminierung: Rechtsmissbrauchseinwand bei „provozierten Absagen“
Grundsatz: Das Arbeitsgericht Bonn hat mit Urteil vom 23. Oktober 2019 entschieden, dass ein Entschädigungsverlangen dann rechtsmissbräuchlich sei, wenn die Bewerbung aussschließlich zum Zwecke erfolge, eine Entschädigung geltend zu machen (5 Ca 1201/19). Rechtsfolge: Es begründet sich kein Entschädigungsanspruch i.S.v. § 15 Abs. 2 AGG, wenn die Bewerbung allein deswegen erfolgt sei, um finanziell entschädigt zu [...]



