Befristungsrecht: Rechtsmissbrauchskontrolle
Grundsatz: Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 30. August 2019 entschieden, dass eine Rechtsmissbrauchskontrolle durchzuführen sei bei einer Befristung von der Dauer von 8 Jahren (9 Sa 433/19). Prüfung: In einem solchen Fall müssen im Rahmen einer Gesamtabwägung alle Umstände berücksichtigt werden, die die Befristung rechtfertigen könnte. Dies habe auch dann zu erfolgen, wenn die Befristung [...]



