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Betriebsrenten sind bei Betriebsübergängen gesichert

Grundsatz: Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 22. Oktober 2019 entschieden, dass bei einem Unternehmensverkauf die Betriebsrente gesichert sind (3 AZR 429/18).

Begründung: Dies begründe sich dogmatisch im Hinblick auf die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit.

Prüfung: Das sog. Dreistufige Prüfungsschema komme dann zur Anwendung.

Praxistipp: Dieses Urteil sollte jedem Arbeitnehmer bekannt sein, der in den personellen Anwendungsbereich einer Betriebsrente fällt.

Von | 2019-10-25T13:48:37+02:00 25. Oktober 2019|Arbeitsrecht|