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Spannungsverhältnis: Urlaubsabgeltung und Arbeitslosengeld

Grundsatz: Das Landessozialgericht Niedersachen-Bremen hat mit Urteil vom 26. März 2019 entschieden, dass eine Urlaubsabgeltung in voller Höhe zum Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs führe (L 7 AL 171/17).

Begründung: Es sei eine finanzielle Leistung, die es bei der Bewertung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld zu berücksichtigen gelte.

Praxistipp: Dieses Urteil sollte jedem Arbeitnehmer bekannt sein, der Arbeitslosengeld beantragen will bzw. bezieht.

Von | 2020-01-09T13:53:42+01:00 9. Januar 2020|Arbeitsrecht|