Psychische Erkrankungen aufgrund von Stress sind keine Berufskrankheiten
Grundsatz: Mit Urteil vom 27. April 2018 hat das Landessozialgericht Bayern entschieden, dass psychische Erkrankungen, welche als Ursache Stress zugrunde liegt, nicht als Berufskrankheit anzusehen ist (L 3 U 233/15). […]