Gesamtzusage – Schweigen begründet keine Zusage
Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 29. Juni 2022 entschieden, dass sich durch das Schweigen des Arbeitgebers keine Gesamtzusage begründe (1 Sa 991/21). Rechtsgrundlage: Schweige der Arbeitgeber, liege darin keine ausdrückliche Willenserklärung des Arbeitgebers, eine bestimmte Leistung erbringen zu wollen – vielmehr handele es sich lediglich um ein Schweigen. Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Grundsätzlich ist [...]



