Betriebsverfassungsrecht – Abgrenzung zwischen Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung
Grundsatz: Das Arbeitsgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 09. November 2021 entschieden, dass die Schwerbehindertenvertretung nicht allgegenwärtig zu beteiligen sei (5 BV 13/21). Abgrenzung zum Betriebsrat: Der Betriebsrat und nicht die Schwerbehindertenvertretung ist dann zuständig, wenn es um allgemeine Belegschaftsinteressen geht und nicht explizit um Schwerbehindertenthemen. Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Die personelle und sachliche Zuständigkeit und Notwendigkeit [...]