Betriebsverfassungsrecht – Keine Zuschläge für dauerhaft freigestellte Betriebsratsmitglieder?
Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Hessen hat mit Urteil vom 13. Juni 2023 entschieden, dass ein dauerhaft freigestelltes Betriebsratsmitglied keinen Anspruch auf Zuschläge wegen Nacht-, Sonntags- oder Feiertagsarbeit zustünde, wenn es die Betriebsratsarbeit nicht in diesen Zeiträumen bzw. Tagen erbracht habe (12 Sa 1293/22). Begründung: Dies ergebe sich aus dem Rechtscharakter einer dauerhaften Freistellung, da das Betriebsratsmitglied dann die [...]