Massenentlassung – Unwirksamkeit der Anzeige
Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Hamm hat mit Urteil vom 17. Juli 2020 entschieden, dass eine Massenentlassungsanzeige dann unwirksam sei, wenn der Arbeitgeber nicht die formellen und materiellen Voraussetzungen des § 17 KSchG wahre (16 Sa 1907/19). Unwirksamkeitsgründe: Die Massenentlassung sei dann unwirksam, wenn der Arbeitgeber ihr eine Stellungnahme des Betriebsrats nicht beifügt (§ 17 Abs. 3 S. 2 [...]