Arbeitnehmerentsendung – Erste Tätigkeitsstätte
Grundsatz: Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 17. Dezember 2020 entschieden, dass die erste Tätigkeitsstätte bei einer grenzüberschreitenden Arbeitnehmerentsendung die (erste) ortsfeste betriebliche Einrichtung des aufnehmenden Unternehmens sei (VI R 21/18). Begründung: Es komme auf die Einrichtung an, die den entsendeten Mitarbeiter für die Dauer der Entsendung aufnehme. Maßgenblich sei diese auch für das Reisekostenrecht. Praxistipp: Diese Entscheidung [...]