Berücksichtigung von Elternzeit bei Berechnung einer Sozialplanabfindung
Grundlage:§ 75 Absatz 1 BetrVG; § 15 Absatz 5 BEEG Grundsatz:Mit Urteil vom 15. Mai 2018 entschied das Bundesarbeitsgericht, dass bei der Berechnung einer Sozialplanabfindung von Arbeitnehmern, welche sich in Elternzeit befinden, das Bruttomonatsgehalt maßgebend ist, das ihnen arbeitsvertraglich zustehen würde, wenn sie sich nicht in Elternzeit befunden hätten (1 AZR 20/17). Hintergrund:Nach Ansicht des [...]



