Betriebsverfassungsrecht – Einsichtnahme in die (elektronische) Personalakte
Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 23. Juni 2020 entschieden, dass ein Betriebsrat nur mit Zustimmung der Arbeitnehmer in die elektronische Personalakten einsehen dürfte (3 TaBV 65/19). Begründung: Andernfalls würde der Betriebsrat gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer gem. § Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG verstoßen. Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt [...]
