Zeitliche Grenze für die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Betriebsratswahl
Das Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt entschied, dass von dem Wahlvorstand einer Betriebsratswahl die Einreichung von Wahlvorschlägen am letzten Tag der Frist auf das Ende der Arbeitszeit oder auf das Ende der Dienststunden des Wahlvorstands begrenzen darf, sofern dieser Zeitpunkt nicht vor dem Ende der Arbeitszeit der Mehrheit der Arbeitnehmer liegt. […]



