Betriebsverfassungsrecht – Mitbestimmung bei Gruppenarbeit (hier: Agiles Arbeiten)
Grundsatz: Das Arbeitsgericht Bonn hat mit Beschluss vom 06. Oktober 2022 entschieden, dass agiles Arbeiten als (Thema einer) Gruppenarbeit der Mitbestimmung des Betriebsrats unterläge (3 BV 116/21). Agiles Arbeiten: Agiles Arbeiten könne durchaus als Teil einer – autonomen und selbstständig handelnden – Gruppe(narbeit) erfolgen, sodass in einem solchen Fall die Beteiligung des Betriebsrats gem. § 87 Abs.1 [...]