Arbeitsunfall – Weg zum Getränkeautomaten
Grundsatz: Das Landessozialgericht Hessen hat mit Urteil vom 07. Februar 2023 entschieden, dass der Weg zum Getränkeautoamten (z.B. Kaffeemaschine) dann versichert sei und als Arbeitsunfall anerkannt werde, wenn eine betriebsbezogene Tätigkeit verrichtet werde (L 3 U 202/21). Arbeitsunfall: Sofern eine betriebsbezogene Tätigkeit vorläge, sei der Weg zum Besorgen von Nahrungsmitteln im Betrieb versichert und als Arbeitsunfall anzusehen! [...]