Betriebsverfassungsrecht – Erzwingbarkeit eines Sozialplans auch nach Durchführung der Betriebsänderung
Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat mit Beschluss vom 25. November 2021 entschieden, dass ein Sozialplan auch nach Durchführung der Betriebsänderung aufgestellt werden könne (5 TaBV 10/21). Dogmatik: Die durch das Mitbestimmungsrecht gewährleistete Erzwingbarkeit bleibe auch nach Durchführung der Betriebsänderung bestehen. Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Zum Schutz der Beteiligungsrechte des Betriebsrats und der Interessen der Belegschaft darf es [...]