Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats auch bei „alltäglicher Standardsoftware“
Das Bundesarbeitsgericht hat am 23. Oktober 2018 beschlossen (Az.: 1 ABN 36/18), dass dem Betriebsrat auch bei der Nutzung dem Einsatz „alltäglicher Standardsoftware“ (in dem zugrundeliegenden Fall: Excel) ein Mitbestimmungsrecht i.S.d § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG zusteht, wenn das Personal mithilfe solcher Software verwaltet werden soll. Es bedarf dafür nicht das Überschreiten [...]