Betriebsverfassungsrecht – Keine Erweiterung der betriebsverfassungsrechtlichen Beteiligungsrechte
Grundsatz: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 05. April 2022 entschieden, dass eine Vereinbarung der betriebsverfassungsrechtlichen Beteiligungsrechte (etwa) eines Betriebsrats nicht möglich sei (18 P 21.1067). Dogmatik: Maßgenblich für diese Restriktion seien die abschließenden gesetzlichen Vorgaben (etwa) des Betriebsverfassungsgesetzes, die eine insoweit geschlossene abweichende Vereinbarung nicht gestatte. Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Grundlage des betriebsrätlichen Handelns ist [...]