Betriebsverfassungsrecht – Wirtschaftsausschuss
Grundsatz: Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 17. Dezember 2019 entschieden, dass der Unternehmer den Wirtschaftsausschuss anhand aussagekräftiger Unterlagen zu unterrichten habe – ohne dass es einer gesonderten Erforderlichkeitsprüfung bedarf (1 ABR 25/18). Dogmatik: Die gesetzliche Vorgabe sei damit abschließend, weshalb es nicht noch einer zusätzlichen Erforderlichkeitsprüfung bedürfe! Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Andernfalls könnte sich der Unternehmer [...]
