Wir helfen bei Fragen zum Betriebsverfassungsrecht, Arbeitsrecht, Interessenausgleich und Sozialplan | Telefon: 040 / 67 51 99 60

Betriebsverfassungsrecht – BV: Arbeitszeit

Grundsatz: Das Bundesarbeitsgericht hat am 22. Oktober 2019 entschieden, dass eine Betriebsvereinbarung über die Arbeitszeit auch für die im Betrieb tätigen Leiharbeitnehmer – mitbestimmungspflichtig – anzuwenden sei (1 AZR 17/18).

Praxistipp: Diese Entscheidung sollten alle Betriebsräte kennen, kommt es in der Praxis teilweise immer noch vor, dass Leiharbeitnehmer anders behandelt werden aufgrund ihres Rechtstatus als die Stammbelegschaft!

 

 

Von | 2020-02-03T08:25:03+01:00 3. Februar 2020|Betriebsverfassungrecht|