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Betriebsverfassungsrecht – Einigungsstelle

Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Hessen hat mit Beschluss vom 17. Dezember 2019 entschieden, dass es keines Einigungsstellenverfahrens bedarf, wenn der Arbeitgeber bereits Abhilfemaßnahmen ergriffen habe (4 TaBV 136/19).

Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt! Auch ein Einigungsstellenverfahren setzt ein Rechtsschutzinteresse bzw. -begehren voraus! Daran scheitert es, wenn dem Regelungsgehalt des § 85 BetrVG bereits entsprochen wird!

Von | 2020-03-14T13:40:53+01:00 14. März 2020|Betriebsverfassungrecht|