Betriebsverfassungsrecht – Keine Auflösung des Betriebsrats bei einem Restmandant
Grundsatz: Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 24. Mai 2023 entschieden, dass ein Betriebsrat nicht (mehr) aufgelöst werden könne, wenn er nur noch ein Restmandat habe – selbst in einem Fall der Begehung einer groben Pflichtverletzung (7 ABR 21/21). Dogmatik: Der Betriebsrat sei ohnehin nur noch in einem Restmandat ausgestattet, sodass eine Auflösung aufgrund einer begangenen groben [...]