Krankheit – Verpflichtung des Arbeitnehmers
Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Nürnberg hat mit Urteil vom 19. Mai 2020 entschieden, dass für den krankheitsbedingt arbeitsunfähigen Arbeitnehmer eine Teilnahmeverpflichtung an einer amtsärztlichen Untersuchung auch für den Fall bestünde, in dem der Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines anderen Arztes vorweisen könne (7 Sa 304/19). Pflicht des Arbeitnehmers: Die amtsärztliche Untersuchung sei vorrangig. Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Aufgrund des [...]



