Wir helfen bei Fragen zum Betriebsverfassungsrecht, Arbeitsrecht, Interessenausgleich und Sozialplan | Telefon: 040 / 67 51 99 60

Krankheit – Verpflichtung des Arbeitnehmers

Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Nürnberg hat mit Urteil vom 19. Mai 2020 entschieden, dass für den krankheitsbedingt arbeitsunfähigen Arbeitnehmer eine Teilnahmeverpflichtung an einer amtsärztlichen Untersuchung auch für den Fall bestünde, in dem der Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines anderen Arztes vorweisen könne (7 Sa 304/19). Pflicht des Arbeitnehmers: Die amtsärztliche Untersuchung sei vorrangig. Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Aufgrund des [...]

Von | 2020-09-10T13:49:36+02:00 10. September 2020|Arbeitsrecht|

Belehrung über Urlaubsansprüche – nicht bei krankheitsbedingt abwesenden Mitarbeitern?

Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Hamm hat mit Urteil vom 24. Juli 2019 entschieden, dass der Arbeitgeber über offene Urlaubsansprüche dann nicht belehren müsse, wenn ein Beschäftigter aufgrund langfristiger krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nicht im Betrieb sei (5 Sa 676/19).   Praxistipp: Diese Rechtsprechung reiht sich in die EuGH- und BAG-Rechtsprechung ein, nach der der Arbeitgeber grundsätzlich die Beschäftigten [...]

Von | 2019-09-12T10:20:42+02:00 12. September 2019|Arbeitsrecht|

Zugang einer Kündigung – auch bei krankheitsbedingter Abwesenheit des Arbeitnehmers

Grundsatz:Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat am 01. April 2019 beschlossen, dass eine Kündigung – durch Einwurf in den Hausbriefkasten des Arbeitnehmers – grundsätzlich auch dann zugeht, wenn sich der Arbeitnehmer krankheitsbedingt länger nicht zuhause aufhält (1 Ta 29/19).   Praxistipp:Die Kenntnis des Arbeitgebers über die tatsächlichen Umstände, konkret: Verhinderungsgründe, stehen der Dogmatik des Zugangs einer Kündigung [...]

Von | 2019-09-06T10:34:24+02:00 6. September 2019|Arbeitsrecht|

Kein Beschäftigungsanspruch bei Erkrankung

Grundlage: § 611 BGB Grundsatz: Mit Urteil vom 09. August 2018 stellte das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg folgenden Leitsatz auf (7 Ta 1244/18): „Während der Unmöglichkeit der Arbeitsleistung besteht kein Beschäftigungsanspruch, der mit einer einstweiligen Anordnung zu sichern wäre.“ Rechtsfolge: Im Falle einer Erkrankung, die die Erbringung einer Arbeitsleistung unmöglich machen, besteht keine Möglichkeit auf Beschäftigungsanspruch.  

Von | 2018-10-01T20:33:44+02:00 1. Oktober 2018|Allgemein|