Kein Unterlassungsanspruch des Betriebsrats gegen Abbau von Leiharbeitnehmern im Rahmen einer Betriebsänderung
Grundsatz: Mit Urteil vom 14. Februar 2018 entschied das Arbeitsgericht Darmstadt (5BVGa 3/18), und wurde am 13. März 2018 durch das Landesarbeitsgericht Hessen (4 TaBVGa 32/18) bestätigt, dass es sich nicht um eine mitbestimmungswidrige Umsetzung einer Betriebsänderung handelt, wenn ein Arbeitgeber sich bereits vor dem Scheitern eines Interessensausgleichs mit dem Betriebsrat dazu entschiedet Leiharbeitsverhältnisse zu [...]