Leiharbeitnehmer – „Equal Pay“
Grundsatz: Der Europäische Gerichtshof hat am 15. Dezember 2022 entschieden, dass grundsätzlich keine ungleiche Bezahlung zwischen Leiharbeitnehmern und Stammarbeitnehmern erfolgen dürfe (C-311/21). Ausnahme: Eine Ausnahme sei nur durch einen tarifvertraglichen Ausgleich zulässig Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Weder dogmatisch noch tatsächlich sprechen überzeugende Gründe dafür, einen in den Organisationsablauf integrierten Leiharbeitnehmer geringer zu bezahlen als Stammkräfte. Dies ist [...]