Wir helfen bei Fragen zum Betriebsverfassungsrecht, Arbeitsrecht, Interessenausgleich und Sozialplan | Telefon: 040 / 67 51 99 60

Massenentlassung – Unwirksamkeit der Kündigung

Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Hessen hat mit Urteil vom 25. Juni 2021 entschieden, dass bei einer unwirksamen Massenentlassung die Kündigung unwirksam sei (14 Sa 1225/20). Dogmatik: § 17 Abs. 1, 3 S. 5 KSchG enthalte explizite Angaben darüber, dass die in § 17 Abs. 3 S. 5 KSchG genannten Angaben über Alter, Geschlecht, Beruf und Staatsangehörigkeit genannt sein [...]

Von | 2021-10-21T12:20:30+02:00 21. Oktober 2021|Arbeitsrecht|

Massenentlassung – Unwirksamkeit der Anzeige

Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Hamm hat mit Urteil vom 17. Juli 2020 entschieden, dass eine Massenentlassungsanzeige dann unwirksam sei, wenn der Arbeitgeber nicht die formellen und materiellen Voraussetzungen des § 17 KSchG wahre (16 Sa 1907/19). Unwirksamkeitsgründe: Die Massenentlassung sei dann unwirksam, wenn der Arbeitgeber  ihr eine Stellungnahme des Betriebsrats nicht beifügt (§ 17 Abs. 3 S. 2 [...]

Von | 2021-05-27T12:16:08+02:00 27. Mai 2021|Betriebsverfassungrecht|

Änderungskündigung – Unwirksamkeit einer Änderungskündigung bei Änderungen der Arbeitszeit, die den dringenden betrieblichen Umfang überschreiten

Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Hamburg hat mit Urteil vom 15. März 2021 entschieden, dass eine Änderungskündigung dann unwirksam sei, wenn die geänderte Arbeitszeit über den dringenden betrieblichen Umfang hinaus gehe (5 Sa 67/20). Wirksamkeit einer Änderungskündigung: Voraussetzung für eine Änderungskündigung sei, dass sich die Änderungen am Maßstab eines dringenden betrieblichen Umfangs messen lassen können. Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! [...]

Von | 2021-03-18T15:29:30+01:00 18. März 2021|Arbeitsrecht|

Betriebsverfassungsrecht – Unwirksamkeit eines Beschlusses

Grundsatz: Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 28. Juli 2020 entschieden, dass ein Betriebsratsbeschluss formell unwirksam sei, wenn weder der Vorsitzende noch dessen Stellvertreter die Betriebsratssitzung einberuft, auf der der Beschluss getroffen werde (7 Sa 818/18). Dogmatik: Ohne eine formell ordnungsgemäße Einladung könne grundsätzlich kein wirksamer Betriebsratsbeschluss getroffen werden. Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Das Betriebsverfassungsgesetz enthält starre [...]

Von | 2020-11-05T09:33:46+01:00 5. November 2020|Betriebsverfassungrecht|