Rückzahlung von Ausbildungskosten
Grundlage: §§ 242, 611 BGB Grundlage: Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern stellte für das Thema der Rückzahlung von Ausbildungskosten folgende Leitsätze auf: „Dem Arbeitnehmer ist eine von der Verpflichtung zur Rückzahlung von Ausbildungskosten ausgehende Bindung an den Arbeitgeber nur zumutbar, wenn er mit der Ausbildungsmaßnahme eine angemessene Gegenleistung für die Rückzahlungsverpflichtung erhalten hat (Anschluss an BAG, NZA [...]




