Betriebsverfassungsrecht – Besetzung einer Einigungsstelle mit betriebsfremden Beisitzern
Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat mit Beschluss vom 31. Mai 2022 entschieden, dass die Besetzung einer Einigungsstelle auch mit Betriebsfremden erfolgen dürfe (5 TaBV 17/21). Keine Erforderlichkeit: Die Bestellung nicht mit betriebsinternen Beisitzern, sondern mit Betriebsfremden müsse auch nicht erforderlich sein. Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Wenn sich die Betriebsparteien auf die Anzahl der Beisitzer geeinigt haben, mitunter [...]

