Betriebsverfassungsrecht – Kein Zustimmungsersetzungsverfahren mehr bei zwischenzeitlicher Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Grundsatz: Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 17. November 2021 entschieden, dass ein Zustimmungsersetzungsverfahrens (hier: im Rahmen einer Gruppierung) unzulässig werde, wenn der Mitarbeiter während des Verfahrens aus dem Betrieb ausscheide (7 ABR 39/19). Erledigung: Das Verfahren sei dann für erledigt zu erklären und entsprechend einzustellen. Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Wenn der betroffene Mitarbeiter nicht mehr im [...]