Minusstunden – Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Nürnberg hat mit Urteil vom 19. Mai 2021 entschieden, dass bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Verrechnung der Minusstunden mit dem Arbeitsentgelt (Kürzung dessen) bzw. Zurückzahlung nur rechtmäßig sei, wenn dies entsprechend arbeitsvertraglich geregelt worden sei (4 Sa 423/20). Dogmatik: Die Mitarbeiter müssten Kenntnis über etwaige Ansprüche des Arbeitgebers haben! Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! [...]



